Wiedereingliederung

Eine sortierte und gut durchdachte Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz ist substantieller Gegenstand der gesamten Rehamaßnahme und bildet, zusammen mit der Nachsorge, einen finalen Schritt für die vollständige Reintegration des Patienten in die Arbeitswelt.

Durch das oft gelobte Stufenkonzept der in Deutschland ausgeführten Wiedereingliederung, wird es dem Patienten leichter gemacht, nach langer Arbeitsunfähigkeit, in kleinen Schritten, das Berufsleben wieder für sich zu entdecken. Der schrittweisen Vorgehensweise unterliegt eine duale Umsetzung, wobei einmal ein quantitativer Aspekt (schrittweise Steigerung der Arbeitszeit) und ein qualitativer Aspekt (schrittweise Erweiterung der Tätigkeiten) eine Rolle spielt.

Das übergeordnete Ziel ist es, die Patienten schrittweise an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen ohne dabei in alte, Stress induzierende Muster zurückzufallen, die sich negativ auf die Genesung des Patienten auswirken können. Die Folge der erfolgreichen Wiedereingliederung ist der Erhalt der Erwerbstätigkeit und die Arbeitsplatzsicherung. Voraussetzungen für eine solche stufenweise Wiedereingliederung sind eine bestehende Arbeitsunfähigkeit, die für den Beruf ausreichende Belastbarkeit des Patienten, eine realistische Chance auf eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung und die Absprache bzw. Zustimmung aller Verantwortlichen, einschließlich Ärzte, Leistungsträger, Arbeitgeber und natürlich dem Patienten selbst.

Die Dauer der Eingliederung kann von 6 Wochen bis zu 6 Monaten reichen, je nach Schwere des ursprünglichen Krankheitsbildes und anschließender Genesung. Damit dem Patienten/der Patientin eine strukturierte Vorgehensweise erläutert wird, wird er/sie mit einem individuellem Stufenplan ausgestattet, dessen Hauptinhalte aus Einzelheiten der verschiedenen Stufen, dem Rücktrittsrecht und weiteren Bestimmungen der Maßnahme bestehen.

Die stufenweise Wiedereingliederung ist der letzte Schritt zur Beendigung der Arbeitsunfähigkeit und wird nach ärztlicher Empfehlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

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