Pflegenotstand – Personaluntergrenzen werden eingeführt

Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden.

In Krankenhausbereichen, in denen eine bestimmte Anzahl an Pflegepersonal aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sich mit den Koalitionsfraktionen und den Ländern darauf geeinigt.

Quelle: Health & Care Management
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