Krankenkassen bei Reha stärker in der Pflicht

Die DEGEMED begrüßt die Überarbeitung der Reha-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und die damit verbundene Anpassung an das Bundesteilhabegesetz.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens erklärt DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall: „Die Krankenkassen lehnen 18,4% aller Anträge für Vorsorge- und Reha-Leistungen ab. Diese Zahl ist sehr hoch. Die Ablehnungsbescheide werden von den Versicherten oft als unverständlich empfunden. Wir fordern deshalb, dass Ablehnungen immer eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten müssen. Vor einer Ablehnung muss eine MDK-Begutachtung des Versicherten erfolgen.“

Quelle: DEGEMED
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