Jeder Vertragsarzt ist berechtigt, eine Reha-Maßnahme zu verordnen

Die Kassenärztliche Vereinigung hat eine Broschüre für Ärzte mit umfassenden Hinweisen zur Verordnung medizinischer Rehabilitation erstellt.

Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Medizinische Rehabilitation, wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Seit April 2016 ist die Antragstellung erheblich vereinfach.t

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung
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