Mehr Kooperationen für Gesundheitsförderung

Das im Jahr 2015 in Kraft getretene neue Präventionsgesetz soll langfristig zu einer Stärkung der Gesundheitsförderung im direkten Lebensumfeld führen. Dabei wird auf eine engere Zusammenarbeit von der Rentenversicherung, den Krankenkassen und der Unfallversicherung gesetzt. Es soll eine engere Verzahnung erreicht werden, damit die Gesundheit am Arbeitsplatz verbessert wird.

Die Verzahnung soll sich besonders auf den Arbeitsschutz, das Eingliederungsmanagement und die Gesundheitsförderung beziehen und schlussendlich die Gesundheitsförderung im Betrieb dadurch systematisch stärken. Die vorhandenen Strukturen sollen dabei nur die Basis bilden und neue Prozesse künftig darauf aufbauen. Das Einbeziehen von den Betriebsärzten gilt es dabei frühzeitig vorzunehmen, um so alle Beteiligten in den Veränderungsprozess zu integrieren.

Das Präventionsgesetz hat auch Einfluss auf die klassische Reha und so wird der Grundsatz von früher „Reha vor Rente“ allmählich durch „Prävention vor Reha vor Rente“ ersetzt. So wurden in den vergangenen Jahren präventive Angebote im Sinne einer „Risiko-Prävention“ konzeptioniert und umgesetzt. Die Präventionsprogramme orientieren sich an den klassischen Themen der Gesundheitsförderung. Es wird also der eigene Lebensstil reflektiert und hinterfragt, gesunde Ernährung thematisiert und die positiven Auswirkungen von sportlicher Aktivität dargelegt.

Im Gesetzt werden außerdem jene Berufstätige mehr in den Vordergrund gerückt, die zwar keinen direkten Reha-Bedarf haben, aber belastenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Für diese Zielgruppe sind vor allem die Werks- und Betriebsärzte die Ansprechpartner für Präventionsmaßnahmen.

Durch die neuen Bestrebungen ist ein Umdenken angestoßen worden, das darauf abzielt frühzeitig Risiken zu identifizieren und Erwerbstätige in ihren Herausforderungen zu unterstützen durch spezielle Maßnahmen. Der Gesundheitsförderung wird dadurch ein größerer Stellenwert beigemessen, der sicherlich langfristig positive Auswirkungen auf die Erwerbstätigen und das Gesundheitssystem haben wird.

Quelle: Deutsche Ärztezeitung
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