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Fragen zur Reha

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Wie komme ich zu einer stationären medizinischen Rehabilitation?

Wenn es aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird Ihr behandelnder Arzt eine Rehabilitation bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen.
Bei Berufstätigen ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig, bei nicht Erwerbstätigen hingegen die Krankenkasse.

Grundsätzlich gilt dabei „ambulant vor stationär“. Hilfe und Unterstützung finden Sie ggf. bei Ihrem behandelnden Arzt oder generell bei den „Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation“. (Link)

Falls Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, kann eine Anschlussheilbehandlung (AHB) als Folgebehandlung sinnvoll sein. Dazu informiert Sie in der Regel der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder der Krankenhaus- Sozialdienst, der sie auch bei der Beantragung berät und unterstützt

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Was muss ich für eine stationäre Rehabilitation bezahlen?

  • Prinzipiell sind 10.-€ pro Tag Zuzahlung zu leisten.
    • Bei der Rentenversicherung ist die Zuzahlung auf 42 Tage im Jahr begrenzt.
    • Bei der Krankenversicherung ist die Zuzahlung unbegrenzt für die gesamte Dauer des Reha-Aufenthaltes zu leisten.
  • Befreiung:
    Einkommens- und belastungsabhängig ist es möglich, von der Zuzahlung befreit zu werden. Die Bedingungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung für die Befreiung von der Zuzahlung sind jedoch unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Kostenträger.

  • Anschlussheilbehandlung:
    • Wenn es sich um eine Anschlussheilbehandlung zu Lasten der Rentenversicherung handelt, ist die Zuzahlung auf 14 Tage begrenzt.
    • Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung zu Lasten der Krankenkasse ist die Zuzahlung für max. 28 Tage zu leisten. Zuzahlung, die im Krankenhaus schon geleistet wurde, wird angerechnet.

Die Kosten für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden in der Regel komplett, für Anreise mit dem PKW anteilig übernommen. Bei Fragen wenden Sie sich am Besten direkt an den Kostenträger; der Sozialdienst steht ebenfalls für Informationen bereit.

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Wovon lebe ich als Berufstätiger während der stationären Rehabilitation?

Während der stationären Rehabilitation gelten Sie beim Arbeitgeber als krank. Sie haben bei Krankheit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Falls dieser Anspruch aufgebraucht ist oder wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie in der Regel Anspruch auf
Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Falls Sie selbständig tätig sind, müssen im Vorjahr des Reha- Beginns Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein.

  • Bei Fragen wenden sie sich an den Kostenträger der Rehabilitation.
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Darf ich mir eine Klinik aussuchen?

Prinzipiell haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung.
Ihre Wunschklinik sollten Sie bereits bei der Antragsstellung angeben. Letztendlich behält sich Ihr Kostenträger die Entscheidung über die geeignete Einrichtung vor.

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Bin ich in der Kurpark-Klinik nur mit Alten und Kranken zusammen?

Die Altersstruktur in der Kurpark-Klinik ist wegen der verschiedenen Fachbereiche sehr gemischt, die Erkrankungen sind sehr unterschiedlich und der individuelle Umgang damit erst recht.
Es ist keineswegs so, dass Sie bei ihrem Aufenthalt bei uns nur mit Krankheit zu tun haben. Inner- und außerhalb der Klinik gibt es viele Freizeit und Fitnessangebote. Die Klinik liegt zentral in Bad Nauheim, nicht irgendwo außerhalb in einem Kurviertel (Bad Nauheim).

   
 

zuletzt aktualisiert am: 27.09.2011

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